Auf den Konzilien von Pisa und Konstanz wurde die Frage aufgeworfen, wie sich denn Konzil und Papst genau zueinander verhalten, was das Machtverhältnis angeht. In der Situation der Verfahrenheit in das Schisma geschah nämlich eine Rückbesinnung auf die antike Institution des Konzils, die im 4. Jh. ihren Höhepunkt erlebt hatte, als man den Arianismus gemeinsam überwunden hatte. Dies geschah auf den Konzilien von Nizäa (325) und Konstantinopel (381). Das Konzil in seiner Grundform ist eine Versammlung von Bischöfen. Man konnte ein Konzil regional einberufen, genauso aber auch für das gesamte römische Reich (⇒ökumenisches Konzil). Die antiken Konzilien berief der Kaiser ein. In dieser Tradition steht auch das Konstanzer Konzil, das König Siegmund einberief. Das letzte Konzil in der Ostkirche fand im 8. Jahrhundert in Nizäa statt, das Konzil wurde in der Westkirche immer schwächer, je stärker das Papsttum wurde. Im 14. Jahrhundert kam es aufgrund der Schwäche des Papsttums vor allem auf Betreiben der theologischen Fakultät der Universität Paris zu einer Rückbesinnung auf die altkirchliche Form der Problemlösung. Es stellte sich lediglich die Frage, wer das Konzil einberufen sollte. So kam es zur Einberufung des Konzils von Pisa durch das Kardinalskollegium (Strafgericht). Auf diesem Konzil wurden auch alle anderen Reformvorschläge verhandelt, eine »Reform an Haupt und Gliedern« wurde durchgeführt. Auch über die Pariser Fakultät entstand das, was man heute »Konziliarismus« nennt.
Das Konzil von Konstanz wurde einberufen vom deutschen König Siegmund. Es hatte regen Zuspruch, über 200 stimmberechtigte Mitglieder fanden sich ein. Auch Johannes XXIII sen. war auf dem Konzil, stahl sich aber aus Furcht vor seiner bevorstehenden Absetzung 1415 fort, weil er hoffte, das Konzil könne ohne seinen Vorsitzenden keine Entscheidungen treffen. Das Gegenteil war der Fall, König Siegmund hielt das Konzil zusammen. Im späteren Verlauf wurde die Unterordnung aller, auch des Papstes, unter das Konzil beschlossen (Dekret »haec sancta«). Hiermit wurde der Höhepunkt des Konziliarismus erreicht. Im Anschluß suchte man Johannes XXIII sen., stellte ihn vor Gericht und entzog ihm sein Amt. Genauso geschah das auch mit den beiden anderen Päpsten. Im späteren Verlauf des Konzils wurde eine regelmäßige Einberufung von Konzilien beschlossen (Dekret »frequens«). Vollkommen ungewöhnlich gestaltete sich die anschließende Papstwahl: wahlberechtigt waren die Kardinäle und auch die Deputierten der jeweiligen Nationaldelegationen. Nur bei zustandegekommener Zweidrittelmehrheit sollte der gewählte Kandidat auch Papst werden. Am 11.11.1417 wurde auf diese Art Otto Colonna zu Papst Martin V. Auf dem selben Konzil wurde auch Jan Hus verbrannt.
Das Konzil von Konstanz hatte seine Arbeit so gut gemacht, dass es sich quasi selbst überflüssig gemacht hatte. Der neu gewählte Papst bezog wieder Rom und wählte den Vatikan als seinen Wohnsitz, um die Bindung des Papsttums an Petrus deutlich herauszustellen. Ein während seines Papsttums stattfindendes Konzil in Pavia und Siena 1423 ging ohne Beschluß zu Ende, da Martin V seine Aufgaben gut erledigte und der Wunsch nach Änderung daher nicht besonders groß war. 1431, unter seinem Nachfolger Eugen IV, der noch unerfahren und weniger diplomatisch war, wurde ein Konzil nach Basel einberufen. Dieses wurde vom Papst nicht anerkannt und ein Gegenkonzil wurde nach Bologna einberufen. Daraufhin stieg die Zahl der Teilnehmer in Basel sprunghaft an und das bologneser Konzil ging daher ein, weshalb Eugen IV das Konzil von Basel doch noch anerkennen musste (1433).